ALLGEMEINE Geschäftsbedingung
1. Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
2. Vertragsabschluss
Als Vertragsabschluss gilt eine vom Kunden Unterschriebene Auftragserteilung, welche auch in Fax Form durchgeführt werden kann.
3. Preis
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, inklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.
3a. Preisgleitklausel: Steigerungen des Rohstoffpreises, aus nicht vom Verkäufer beeinflussbaren Gründen, um mehr als 5 % seit Auftragsannahme, sind vom Kunden zu tragen. Der Verkäufer hat nach Bekannt- werden dieser Umstände den Kunden darauf hinzuweisen. Sofern der Kunde mit der Preiserhöhung nicht einverstanden ist, kann dieser kostenfrei, binnen 14 Tagen ab Mitteilung, vom Vertrag zurücktreten. Sollte der Kunde innerhalb der gesetzten Frist keine Entscheidung treffen, steht dem Verkäufer der Vertragsrücktritt zu. In allen Fällen sind Schadenersatz- oder sonstige Ansprüche gegen den Verkäufer ausgeschlossen.
4. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Generell gilt 100 % Vorauskasse oder Finanzierung durch eine von L. Falk genannte Bank. In Ausnahmen 80% Anzahlung bei Auftragserteilung - Rest vor Erhalt der Ware.
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung in unserem alleinigem Eigentum.
Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Eine Verpflichtung zur Annahme von Wechseln oder Schecks besteht nicht. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren oder - soweit es sich nicht um ein Kreditgeschäft mit Verbrauchern handelt - Verzugszinsen in Höhe von 4% über der Sekundärmarktrendite / Bund lt. Statistischem Monatsheft der Österreichischen Nationalbank zu verrechnen.
5. Vertragsrücktritt
Bei Annahmeverzug (Pkt. VII.) oder anderen wichtigen Gründen, wie ins besonders Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 50 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbundenund berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 50 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.
6. Mahn- und Inkassospesen
Im Falle des Zahlungsverzuges wird von uns die Vorderung durch unseren Anwalt eingetrieben. Nach ein zweiten Mahnung wird der Betrag gereichtlicht eingeklagt.
7. Lieferung, Transport, Annahmeverzug
Unsere Verkaufspreise beinhalten - falls nicht anders angeboten - keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir sofort berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von ?4,--/ a`m² der Bruttofläche des Produktes pro angefangener Kalenderwoche, beginnend ab dem 3.Tag, in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 1 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
8. Lieferfrist
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu vier Wochen zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Sollten die wir den Liefertermin durch Verschulden des Kunden nicht einhalten können werden Lagerkosten verrechnet
9. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
10. Geringfügige Leistungsänderungen
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (zB bei Maßen, Farben, Materialien, etc.).
Konstruktionsänderungen behalten wir uns vor.
11. Gewährleistung, Garantie, Untersuchungs- und Rügepflicht
Wir erfüllen Gewährleistungsansprüche des Kunden bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach unserer Wahl entweder durch Austausch, innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind.
Die Erfüllung von eventuellen Garantieansprüchen erfolgt gemäß den L. Falk, Garantiebedingungen.
Die Ware ist vor der Abholung bzw. nach der Anlieferung unverzüglich, zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich mit Foto bekanntzugeben. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt und für in Ordnung befunden.
Wir gewähren Ihnen zu nachfolgenden Konditionen, nicht auf damit verbundene Bauteile oder Bestandteile/Produkt aus anderem Material als Holz - ab Lieferdatum 2 Jahre Garantie auf Funktion. Innerhalb der Garantiezeit werden fehlerhafte Teile oder fehlende Teile der Ware oder die Ware selbst nach unserer Wahl kostenlos ersetzt, das heißt, Sie erhalten von uns das Material ohne zusätzliche Kosten. Die durch den Austausch entstehenden Kosten, insbesondere Liefer- und Auf- oder Umbaukosten und andere Folgekosten, sind im Garantieanspruch jedoch nicht enthalten. Garantieansprüche können nur in Verbindung mit Originalrechnung in Anspruch genommen werden und müssen uns gegenüber innerhalb der Frist schriftlich, per Telefax oder per Email geltend gemacht werden. Die zügige Bearbeitung setzt aber eine geordnete Darstellung des Schadens in Bild und Text und Begründung der Mangelverursachung voraus! Von der Garantie sind Schäden grundsätzlich ausgeschlossen, wenn:
Von der Gewährleistung ausgeschlossen werden u. a., aber nicht ausschließlich, Mängel, die bedingt sind durch
Gewährleistungsausschlüsse sind u. a.
von der jeweiligen Montageanleitung abgewichen worden sein kann,
Windgeschwindigkeiten über Stärke 7, Naturkatastrophen oder gewaltsame Einwirkungen, aufgetreten sein können,
die Belastungsgrenzen (z. B. Schneelasten usw.) überschritten worden sein können
irgendeine Veränderung (Zusätzliche An- oder Umbauten) an dem Produkt im Vergleich zur Montageanleitung vorgenommen worden sein kann,
verspätete, unterlassene, unsachgemäße, falsche oder nicht ausreichende Pflege (Unmittelbar nach Lieferung bzw. Montage: Grundierung/Vorbehandlung/Holzschutz. Laufende Wartung: Holzschutz, Holzanstrich usw.) des Holzes vorgenommen worden sein kann.
Auf einen ursächlichen Zusammenhang mit dem Schaden kommt es generell nicht an. Holztypische Farbveränderungen, Rissbildungen, Verwerfungen, Schwinden, Quellen oder ähnliche normale, in der Natur des Werkstoffes ?Holz" begründete Veränderungen, und deren Folgen sind von der Garantie ausdrücklich ausgenommen. Durch einen regelmäßigen Anstrich beeinflussen Sie die Lebensdauer Ihres Holzprodukts wesentlich. Wir empfehlen Ihnen auch eine halbjährige Inspektion des Holzprodukts. Um Ihr Garten-Holzprodukt optimal zu schützen, empfehlen wir die Bodenhölzer bzw. die nach der Montage verbauten Hölzer vorab mit einer farblosen Grundierung zu behandeln. Besonders die Unterseite, welche nach der Montage nicht mehr zu erreichen ist. Nur auf diese Weise wird das Eindringen der Feuchtigkeit verhindert.
Weitergehende Ansprüche und Folgeschäden fallen generell nicht unter die Garantiebestimmungen. Für aus anderem Material als Holz bestehende Bauteile gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen und sonstige Gesetze; hierfür gilt die Garantie nicht. Schadhafte oder defekte Einzelteile müssen vor dem Einbau beanstandet werden, da sonst der Garantieanspruch erlischt.
Beachten Sie bei Einlagerung eines Bausatzes bis zur tatsächlichen Montage: Verarbeiten bzw. montieren Sie den Bausatz ehest möglich (Durch einen unsachgemäßen Lagerort und/oder lange Einlagerungszeit konnten sich die auf Maß produzierten Holzteile verformen und dadurch optisch als auch qualitativ od. maßhaltig leiden. Lagern Sie den Bausatz bis zur endgültigen Montage trocken und nicht direkt auf dem Erdboden, geschützt vor Witterungseinflüssen (Nässe, Sonneneinwirkung, etc.). Ware nicht in einem geheizten Raum aufbewahren. Achten Sie bei der Standortwahl darauf, dass der Bausatz nicht extremen Witterungsbedingungen (Gebiete mit starkem Wind, Regen Sturm) ausgesetzt ist, gegebenenfalls sollten Sie den Bausatz zusätzlich verankern. Alle aus Fehl-Lagerung entstandenen Schäden sind aus der Garantie/Gewährleistung ausgenommen.
11.a Vermeintliche Schäden Hot Tub / Badebottich
Unter der Berücksichtigung das Holz ein Naturprodukt ist besteht somit keine optische Gewährleistung.
Es muss in Folge noch auf den Garantieanspruch von Hot Tub's eingegangen werden. Für die erste Füllung soll man wissen, dass ein Hot Tub aus Holz ist und daher nicht sofort abdichtet. Bei Aststellen und Wandfugen kann Wasser austropfen. Dies ist eine völlig normale Erscheinung. Beim Aufheizen des Wassers wir das Dichtwerden des Hot Tub beschleunigt. Der Hot Tub wird erst durch die regelmäßige Benutzung wasserdicht.
Eventuelle Reparaturen können entweder vor Ort oder beim Hersteller gemacht werden. Es ist in der Verantwortung des Käufers, dass das Produkt für einen Servicetechniker erreichbar ist. Wenn das Badefass z.B. in einer Terrasse eingebaut ist sollte die Konstruktion so sein, dass immer ein freier Zugang rund um das Badefass gewährleistet ist. Alternativ sollte es möglich sein, dass Badefass aus der Umbauung zu heben. Aussenverkleidungen und andere Isolationen müssen ohne Problem entfernbar sein. Abbau und Remontage solcher Umbauungen werden nach Zeitaufwand verrechnet. Wenn es sich um eine Maßnahme handelt, die keines Spezialisten bedarf, kann es via Telefonunterstützung oder andere Wege repariert werden. Der Käufer muss diese Arbeitsweise akzeptieren, da sie auf des Verkäufers Erfahrung mit Reparaturen beruht. Wenn der Verkäufer Informationen fordert, z.B. Fotos/Videos, um die Analyse des Fehlers zu vereinfachen/beschleunigen, muss der Käufer diese zur Verfügung stellen. Die Verantwortung des Verkäufers ist beschränkt auf die Lieferung neuer Ware/Ersatzteile oder eine angemessene Refundierung des Kaufpreises, je nach Wunsch des Käufers. Der Verkäufer kann vom Käufer nicht für direkte oder indirekte Beschädigung, Sekundärschäden oder Verlust verantwortlich gemacht werden.
11.b Elektro Schäden
Elektrogeräte (falls vorhanden- auch wenn fix verbaut) dürfen nur von einem Gewerblich berechtigten Fachbetrieb vorgenommen werden. Elektrogeräten mit Steckerfertigen Elektroanschlüssen müssen ohne Rücksicht auf erfolgte Verbauung erneut (Phasen-Kontrolle am Ofen, am Stecker an der Kupplung, an der Zuleitung und an der Einspeisung) kontroliert und überpruft werden. Die Inbetriebnahme von Elektrogeräten hat ausnahmslos von einem konzessioniertem Elektriker zu erfolgen. Bitte weisen Sie den überprüfenden gewerblichen Elekto-Fachbetrieb vor der Inbetriebnahme ausdrücklich auf folgendem Umstand hin: Schäden durch Überlastung am Elektrogerät sind von den Garantieansprüchen ausdrücklich ausgeschlossen. Teile, die aufgrund ihrer stofflichen Beschaffenheit oder nach Art ihrer Verwendung einem schnellen Verschleiß unterliegen, z. B. Anzeigelampen, Sicherunge, Schaltrelais, Heizelemente, Schalter und Druckknöpfe sind von der Gewährleistung ausgenommen. Es gelten auch keine Garantie-Ansprüche bei nicht EU konformen oder fälschlich beschrifteten Elektrodosen, Elektrostecker oder falschen Zuleitungen. Normen und/oder Vorgaben des jeweiligen Elektrogeräts sind aus der Betriebsanleitung des Elektrogerätes zu entnehmen.
12. Schadenersatz
Schadenersatzansprüche für Fälle der Fahrlässigkeit, falsche Bedienung/Anwendung sind ausdrücklich ausgeschlossen.
13. Regressforderung/Produkthaftung
Regressforderungen im Sinne des Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regress berechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
14. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie ins besonders nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Feuers, des Verlustes oder der Verschlechterung.
15. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
16. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mit enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. Der Verkäufer hat die Bildnutzungsrechte der verkauften Ware auch wenn diese Aufnahmen einen Privaten Bereich des Käufers zeigen. Dieses Recht des Verkäufers gilt bis auf schriftlichen Wiederruf des jeweiligen Kunden unter Bezugnahme auf die jeweiligen Fotos.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 13.08.2018
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